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Tierhaftpflichtversicherung
In der privaten Haftpflichtversicherung sind nur „zahme Kleintiere“ versichert. Hunde, Pferde und sonstige Nutztiere (Schweine, Rinder, Esel usw.) zählen nicht dazu. Daher ist ein gesonderter Schutz erforderlich, da der Halter nach § 833 BGB für seine gehaltenen Tiere haftet. Auch in diesem Bereich gibt es erhebliche Leistungsunterschiede unter den am Markt befindlichen Bedingungswerken. Verzichtet der Versicherer z.B. nicht auf die Maulkorbpflicht und den Leinenzwang, laufen Sie Gefahr, wenn Sie etwa im Urlaub diese Pflicht verletzen, dass im Schadensfall keine Leistung erfolgt. Es ist einfach unrealistisch, sich überall und stets informieren zu müssen, an welchem Ort welche Regelung gilt.
Tierkrankenversicherung
Es besteht die Möglichkeit, sich und somit auch sein Tier zu versichern, je früher desto besser, denn auch in diesem Bereich gibt es Gesundheitsfragen.
Absicherung für Reiter und deren Pferde
Tierlebensversicherung
Dauernde Unbrauchbarkeit z.B. durch Lahmheit/Fraktur
Kolik-Versicherung/OP-Versicherung
Klinikunterbringungskosten
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Ihr Steffen Damaschke
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