Hausrat­versicherung

 

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Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist eine gute Sache. Passiert etwas mit Ihrem Hab und Gut, ersetzt sie den Schaden. Es ist aber jedem freigestellt seinen Hausrat zu versichern – die Hausratversicherung ist keine Pflichtversicherung. Da die Gefahren für den Hausrat immer präsent sind, sollte jeder sein Hab und Gut absichern.

Wie auch in der Wohngebäudeversicherung kann der Versicherer im Ernstfall die grobe Fahrlässigkeit einwenden, daher kommt auch in diesem Bereich dem vertraglichen Verzicht auf die Einrede bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung zu 100% der Versicherungssumme eine besondere Bedeutung zu.

Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, dies bedeutet, dass alle Sachen zum Neuwert versichert sind, dass Alter der jeweiligen Sache spielt hierbei keine Rolle. Im Gegenzug bedeutet dies jedoch, dass alles zum Neuwert bei der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme angesetzt und berücksichtigt werden muss, sonst ist man schnell in einer Unterversicherung mit entsprechendem Kürzungsrecht durch die Versicherung.

Diese Kürzung kann durch die Vereinbarung einer Mindestversicherungssumme je Quadratmeter vermieden werden, hierbei legt der Versicherer einen Wert je Quadratmeter Wohnfläche fest. Wenn dieser Wert mindestens vereinbart wird, verzichtet der Versicherer auf die Einrede der Unterversicherung.

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Ihr Steffen Damaschke